Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Joseph Hubert GmbH & Co. KG
Stand: 05.11.2024
Version 1.0
Vorwort der Geschäftsführung
Die bei der Joseph Hubert GmbH & Co. KG geltenden Grundsätze zur Nachhaltigkeit sowie die entsprechenden Richtlinien mit Maßnahmen und Zielen sollen auch bei allen unseren Geschäftspartnern, insbesondere Lieferanten und Nachunternehmern, gelebt werden. Uns ist wichtig, dass Geschäftspartner, Lieferanten und Nachunternehmer in gleicher oder gleichartiger Weise verantwortlich handeln und entsprechende Ziele und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Arbeitsbedingungen/Arbeits- und Menschenrechte, Compliance und nachhaltige Beschaffung verfolgen wie wir.
Dieser Verhaltenskodex ist deswegen automatischer Bestandteil unserer Auftragsvergabe und damit verbindlich für Lieferanten und Nachunternehmer. Dementsprechend fordern wir Sie zur Einhaltung aller in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner beschriebenen Verhaltensweisen auf und sehen dies als integralen Bestandteil unserer Zusammenarbeit wie auch des konkreten Auftrags. Wir fordern alle unsere Lieferanten und Nachunternehmen, die zusammen 80% unseres jährlichen Einkaufsvolumens ausmachen, auf, u.g. Fragebogen (Anlage 1) zu beantworten und weitere Informationen wie im Fragebogen genannt beizufügen. Wir nutzen diese Informationen, um Nachhaltigkeitsaspekte in die Bewertung unserer Lieferanten und Nachunternehmen mit aufzunehmen und zu einem Entscheidungskriterium für die Auftragsvergabe zu machen.
Wir freuen uns auf eine nachhaltige Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Johannes Specht
05.11.2024, Unterschrift Geschäftsführung
Geltungsbereich
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, insbesondere Nachunternehmen und Lieferanten, die Einhaltung aller in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner beschriebenen Verhaltensweisen, sodass sie mit gleichartigen Zielen und Maßnahmen auch unsere Ziele und Maßnahmen unterstützen. Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten und Nachunternehmer, die in Geschäftsbeziehungen mit der Joseph Hubert GmbH & Co. KG oder deren Niederlassungen stehen. Für alle Nachunternehmer und Lieferanten, die für uns eine besondere Bedeutung haben, weil sie zusammen 80% unseres jährlichen Einkaufsvolumens ausmachen, erwarten wir über die Einhaltung dieses Kodex hinaus die Beantwortung des Fragebogens (Anlage 1). Dieser Verhaltenskodex wird bei allen Lieferanten und Nachunternehmern Vertragsbestandteil und ist außerdem in seiner jeweils aktuell gültigen Version auf unserer Website www.jhubert.de/corporatesocialresponsibility einsehbar.
Umwelt
Energieverbrauch und Treibhausgas-Emissionen / Klimawandel
Von unseren Lieferanten und Nachunternehmen erwarten wir den nachhaltigen und effizienten Umgang und Verbrauch von Energie, insbesondere fossiler Energie, sowie die zunehmende Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Energieeffizienz sollte im geschäftlichen Betrieb, aber auch bei der Anschaffung und dem Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten eine wichtige Rolle spielen. Der Energieverbrauch sollte jährlich bilanziert werden. Die Emission von Treibhausgasen sollte ebenfalls jährlich bilanziert werden. Alle Geschäftspartner sollten die Emission von Treibhausgasen kontinuierlich senken und so einen aktiven Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels leisten.
Materialienverbrauch, Recycling und Abfall
Der Einsatz von Materialien und Verbrauchsstoffen aus Recyclingmaterialien oder mit hohem Recycling-Anteil soll gefördert werden und diese Materialien bevorzugt eingesetzt werden. Soweit bekannt sollten Materialien und Verbrauchsstoffe mit geringerem CO2-Fußabdruck verwendet werden. Der Produktionsprozess sollte effizient gestaltet werden. Abfälle sollten vermieden und minimiert werden und soweit unvermeidlich fachgerecht getrennt, entsorgt oder recycelt werden.
Gefahrstoffe und Chemikalien
Beim Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien bei Lieferanten und Nachunternehmen sind die jeweils gültigen rechtlichen und auftragsseitigen Vorgaben zu beachten. Dies gilt insbesondere für alle Gefahrstoffe die der EU REACH-Verordnung unterliegen.
Erhaltung von Artenvielfalt und Biodiversität
Ebenso wie von uns selber erwarten wir von unseren Lieferanten und Nachunternehmen, dass bei entsprechenden Tätigkeiten keine Gefährdung für die Natur und Artenschutz sowie Biodiversität entsteht, alle Vorgaben eingehalten und die Auflagen und Aktivitäten der Auftraggeber unterstützt werden.
Gesundheit und Sicherheit von Kunden
Auf Baustellen ist auch von unseren Nachunternehmern und Lieferanten darauf zu achten, dass es zu keiner Gefährdung von Kunden, Passanten und anderer am Bau Beteiligter kommen kann.
Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Menschenrechte
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sollten in allen Unternehmen unserer Lieferanten und Nachunternehmern höchste Priorität haben. Die konkreten Anforderungen und Bedingungen regelt der Nachunternehmervertrag.
Löhne und Sozialleistungen
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Nachunternehmen die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wie Mindestlöhne, die Zahlung von angemessenen Löhnen und Mehrarbeit, Zuschlägen und weiteren Vergütungsbestandteilen bspw. in Anlehnung an entsprechende Flächentarifverträge.
Arbeitszeiten, Urlaub, Vereinbarkeit Beruf- und Privatleben
Die Arbeitszeiten sollen sich bei den Lieferanten und Nachunternehmen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausrichten oder diese übertreffen. Soweit dies einschlägig ist, sind darüber hinaus die entsprechenden Regelungen der Rahmentarifverträge einzuhalten.
Vereinigungsfreiheit, Mitbestimmung
Unsere Nachunternehmer und Lieferanten respektieren uneingeschränkt die Vereinigungsfreiheit, das Recht einer Gewerkschaft beizutreten sowie zur Bildung eines Betriebsrats und betrieblicher Mitbestimmung. Das Recht auf Kollektivverhandlungen, insbesondere auf Tarifverhandlungen gemäß dem deutschen Tarifvertragsgesetz (TVG) wird von allen Nachunternehmen und Lieferanten respektiert.
Weiterbildung, Kompetenzentwicklung und Karrieremanagement
Von unseren Lieferanten und Nachunternehmern erwarten wir, dass regelmäßige fachliche Weiterbildung sowie Kompetenzentwicklung eine wichtige Rolle spielen.
Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel
Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel dulden wir bei unseren Lieferanten und Nachunternehmern nicht. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter soll das Mindestalter durch entsprechende Prozesse und Vorlage von amtlichen Ausweisen überprüft werden.
Diversität, Gleichstellung, Inklusion und Anti-Diskriminierung
Wie auch von uns selbst erwarten wir von unseren Lieferanten und Nachunternehmern, dass alle Arbeitsplätze unabhängig von Geschlecht sowie ohne Wertung oder Bevorzugung nach der sozialen, kulturellen und ethnischen Herkunft angeboten werden. Menschen mit Behinderung werden, soweit die Behinderung eine Ausübung der Tätigkeit gestattet, nicht benachteiligt. Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Anwendung von Gewalt werden nicht geduldet.
Compliance und Ethik
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte können vorliegen, wenn der Eindruck entstehen könnte, dass das Handeln durch persönliche Motive oder Interessen bestimmt sein könnte. Bei unseren Nachunternehmen und Lieferanten sollen persönliche und private Interessen strikt von geschäftlichen Entscheidungen getrennt werden. Interessenkonflikte können beispielsweise bei Beteiligungen an anderen Unternehmen, Nebentätigkeiten, Geschäften mit nahestehenden Personen und in weiteren Konstellationen entstehen.
Vermeidung von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Nachunternehmen die unbedingte Vermeidung von Korruption und Bestechung und professionelles, faires und integres Handeln bei allen geschäftlichen Entscheidungen, Transaktionen und Beziehungen. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Spenden, Geschenke und andere sensible Transaktionen
Lieferanten und Nachunternehmen sollten einen angemessenen Umgang mit Spenden, Geschenken und Einladungen praktizieren, sodass Interessenkonflikte unbedingt vermieden werden. Einladungen an Mitarbeiter der Joseph Hubert GmbH & Co. KG sollten immer im Rahmen der Geschäftstätigkeit stattfinden, sowie angemessen und geschäftsüblich sein.
Geldwäsche und Betrug
Wir erwarten von unseren Nachunternehmen und Lieferanten, dass sie sich in keiner Form an Geldwäsche beteiligen und keine Geschäfte mit Personen, Unternehmen oder Organisationen, die mit Terrorismus oder Drogenhandel in Verbindung gebracht werden, tätigen. Betrug ist ebenso ein krimineller Tatbestand und wird in keinster Weise geduldet.
Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Alle Nachunternehmen und Lieferanten achten und schätzen den fairen Wettbewerb, beruhend auf europäischem und deutschem Wettbewerbs- und Kartellrecht und halten dieses strikt ein. Dazu gehört, dass es keine Absprachen mit Wettbewerbern, Nachunternehmern oder Lieferanten gibt, die den Wettbewerb einschränken könnten und dass keine wettbewerblich relevanten Informationen geteilt werden, insbesondere nicht über Preise oder die Aufteilung von Märkten und Unternehmensstrategien.
Datenschutz und Datenaufbewahrung
Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, sollen für unsere Nachunternehmer und Lieferanten selbstverständlich sein.
Informationssicherheit
Alle kritischen Informationen, darunter insbesondere betriebsrelevante Informationen über die Zusammenarbeit mit der Joseph Hubert GmbH & Co. KG, auch zu Kundenverträgen etc., werden bei den Unternehmen nach dem neuesten Stand der Informationssicherheit vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
Verstöße, Meldungen und Hinweisgebersystem
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder falsche Auskünfte können zum Ausschluss von Aufträgen führen. Alle Mitarbeiter sowie Mitarbeiter von Lieferanten/Nachunternehmern und anderen Geschäftspartnern haben jederzeit die Möglichkeit, die Geschäftsleitung über Verstöße hinsichtlich der Praktiken bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsinitiativen zu unterrichten.
Neben der Meldung an die Geschäftsführung über mögliche Verstöße können Meldungen auch über das bestehende Hinweisgebersystem abgegeben werden. Soweit vom Hinweisgeber gewollt kann auch Anonymität für den Hinweisgeber garantiert werden. Die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichtende Meldestelle haben wir als interne Meldestelle ausgestaltet. Die Aufgabe nimmt Herr Rechtsanwalt Günther Spickenreuther in seiner Funktion als Syndikusrechtsanwalt unseres Unternehmens seit Dezember 2023 wahr. Herr Spickenreuther verfügt als Rechtsanwalt über die erforderliche Sachkunde und als Syndikus über die berufliche Unabhängigkeit für die Erfüllung der Anforderungen.
Die Einrichtung der Meldestelle wurde dem Betriebsrat mitgeteilt:
E-Mail: meldestelle-hinweisgeber@jhubert.de; Telefon: +49 911 926840